Donnerstag, 8. Oktober 2015

Wer darf Brandschutzgutachten erstellen ?

War die Branche in der Vergangenheit ungeregelt so wurden jetzt durch die neue Betriebssicherheitsverordnung neue Regeln aufgestellt, was die Sach - und Fachkunde betrifft.
Links Dazu:

https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&cad=rja&uact=8&ved=0CCwQFjABahUKEwiRk5CS9rLIAhWH1ywKHTMQAsM&url=http%3A%2F%2Fwww.gesetze-im-internet.de%2Fbundesrecht%2Fbetrsichv_2015%2Fgesamt.pdf&usg=AFQjCNHueSMI_yzYhklsvtSaEu2M3eXQJg&bvm=bv.104819420,d.bGg

http://www.villingen-schwenningen.de/fileadmin/05BauenPlUmwVer/Bauen/Baurechtliche_Verfahren/Einfaches_Merkblatt_zum_Brandschutznachweis_nach.pdf


Dienstag, 8. September 2015

Asylpolitik und Bauvorschriften nicht gegeneinander ausspielen

Asylpolitik und Bauvorschriften nicht gegeneinander ausspielen

DEN: "Brandschutz und Energieverordnungen dürfen nicht verhandelbar sein!"

(PresseBox) (Frankfurt am Main, ) Angesichts von mehr als 800.000 Flüchtlingen, die in diesem Jahr in Deutschland erwartet werden, und den daraus resultierenden Problemen bei deren Unterbringung warnt das Deutsche Energieberater-Netzwerk DEN e.V. davor, elementare Bauvorschriften des Brandschutzes oder strategisch wichtige Verordnungen der Energiepolitik zur Disposition zu stellen. "Die Forderung der Bundeskanzlerin nach 'unbürokratischen Lösungen', um Flüchtlinge und Asylsuchende unterzubringen, ist verständlich und prinzipiell auch zu begrüßen, sagt der Vorsitzende des DEN, Dipl.- Ing. Hinderk Hillebrands. "Wenn daraus aber niedrigere Anforderungen beim Brandschutz oder ein Aushebeln der Energieeinsparverordnung EnEV erwachsen, erweisen wir unserer Gesellschaft einen Bärendienst!"

Der Bund mache es sich Hillebrands zufolge zu einfach und delegiere Entscheidungen über Anwendung oder Nicht-Anwendung der Energieeinsparverordnung an Landesbehörden. "Wenn diese Behörden dann 'besondere Umstände' oder 'unbillige Härten' feststellen, könnte das dazu führen, dass wir ein Zwei-Klassen-System bekommen beim Wohnraum. Flüchtlinge wohnen dann in energetisch minderwertigen Gebäuden, deren Betrieb übrigens erheblich höhere Kosten verursacht bei Heizung und Warmwasserbereitstellung."

Hillebrands plädiert viel mehr dafür, für die Aufnahme von Flüchtlingen geeignete Gebäude vorrangig zu sanieren. "Hier brauchen wir keine EnEV light, sondern eine konsequente und schnell handelnde Politik. Planungsverfahren kann man durchaus verkürzen, aber keine Baustandards senken. Unvorstellbar, wenn mangelnder Brandschutz zu Unglücken mit Toten und Verletzten führte!"

Der Ingenieur tritt dafür ein, dass der Bund finanziell klamme Länder und Kommunen unterstützt. "Es darf nicht sein, dass wegen Haushaltsproblemen von Ländern und Gemeinden beim Bau und Umbau von Flüchtlingsunterkünften an den falschen Stellen gespart wird. Dann muss Berlin eben in die Tasche greifen und die nötigen Mittel bereitstellen."

Auch eine Vereinfachung des Vergaberechts sollte nach dem DEN-Vorsitzenden kritisch gesehen werden. "Wenn die sogenannte 'Freihändige Vergabe' bei Bauleistungen allgemein üblich wird, besteht die Gefahr, dass private Investoren sonst nicht mögliche Geschäfte machen - auf Kosten der Sicherheit der Bewohner und schließlich auch auf Kosten der Allgemeinheit, welche die Rechnung irgendwann zu zahlen hat. Brandschutz und Energieverordnungen dürfen nicht verhandelbar sein. Es wäre energie- und klimapolitisch falsch, Asylpolitik und Bauvorschriften gegeneinander auszuspielen!"

Über den Deutsches Energieberater-Netzwerk (DEN) e.V.

Das Deutsche Energieberater-Netzwerk (DEN) e.V. ist ein Zusammenschluss von über 700 Ingenieuren, Architekten und Technikern. Alle Mitglieder verbindet das gemeinsame Arbeitsgebiet der Beratungs- und Planungsleistungen zur effizienten Energienutzung und Einsatz von erneuerbaren Energien im Gebäudebestand, der Wohnungswirtschaft, Gewerbe und Industrie sowie für Kommunen. Ihre Beratung erbringen sie neutral und unabhängig.

Freitag, 4. September 2015

Brandschutz in Notunterkünften für Flüchtlinge

Immer mehr Gemeinden bekommen im Rahmen ausserplanmässiger Zuweisungen von den Bezirksregierungen  immer mehr Flüchtlinge zugewiesen, die innerhalb von Stunden oder Tagen irgendwie und irgendwo untergebracht werden müssen.

Die einzelnen Städte nutzen dabei die verschiedensten Möglichkeiten, angefangen von Sporthallen, über Zeltstädte oder Containersiedlungen bis hin zu leerstehenden Kasernen, Klinikgebäuden oder Flughafenhallen reichen die Lösungsmöglichkeiten.

Gesucht werden daher Lösungen aller Art, z.B. auch leerstehende Gewerbeimmobilien.

Allerdings ist bei monatlichen Zuweisungen von ca 500 Personen wie z.B. in Duisburg von den Behörden Schnelligkeit / Flexibilität / Kreativität gefragt.

Das Baurecht bzw. der Brandschutz bleiben daher schnell auf der Strecke, die schnelle Unterbringung der Neuankömmlinge hat auch laut Frau Angela Merkel Priorität.

Solange nichts passiert gilt wohl der Grundsatz: Wo kein Kläger da kein Richter ! 

Aber was wäre, wenn z.B. ein vor der Abschiebung stehender verzweifelter Asylant sich selbst und oder seine Einrichtung von innen her ansteckt ?

Oder wenn aufgebrachte Mitmenschen Brandsätze von aussen werfen ?

Wenn dabei z.B. ein Kind an Rauchgasvergiftung sterben würde ?

Dann wären schnell Kläger da.

Das wäre strafrechtlich relevant und irgendjemand muss dafür haften.

Frau Angela Merkel wird es aber sicherlich nicht sein !

Ist es dann vielleicht so wie in Duisburg (Love-Parade), wo jetzt 5 Jahre später die zivil - und strafrechtliche Aufarbeitung der Tragödie  immer noch nicht abgeschlossen ist ?

Selbst ein Feuerwehrmann hat dabei, obwohl er nur zugesehen hatte,  eine posttraumatische Störung erlitten und verlangt fast 100000 EURO Schmerzensgeld.



Presseschau dazu:

"Trotz des gewaltigen Aufwands, den sechs Staatsanwälte und fast hundert Polizisten betrieben haben, wird sich vor Gericht nur die Arbeitsebene von Stadt und Veranstalter verantworten müssen, im Volksmund heißen sie schnell "die kleinen Fische"."


http://www.spiegel.de/panorama/justiz/love-parade-in-duisburg-staatsanwaltschaft-erklaert-anklage-a-953004.html

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/ebersberg/fluechtlinge-landratsamt-verwirft-turnhalle-als-notunterkunft-1.1301964

http://www.gea.de/region+reutlingen/ueber+die+alb/altes+lager+als+notunterkunft+fuer+fluechtlinge.4363352.htm

https://www.essen.de/meldungen/pressemeldung_923747.de.html

http://www.seemoz.de/lokal_regional/turnhallen-als-notunterkuenfte/

http://www.gstb-thueringen.de/GSTB/resources.nsf/424772cf1a8ce16ec12577f30048b1cf/9d5927e6712fb5e6c1257ea1007e76c1/$FILE/otz_v_14082015_-_immer_mehr_ersuchen_um_asyl.pdf

http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-herne-und-wanne-eickel/herne-muss-neues-notlager-fuer-150-fluechtlinge-einrichten-id11022658.html

http://www.wn.de/Muensterland/Kreis-Coesfeld/Nottuln/2074013-Wohnraum-fuer-Fluechtlinge-Notunterkunft-fuer-bis-zu-150-Menschen

http://www.rp-online.de/nrw/staedte/krefeld/bayer-kasino-unterkunft-fuer-fluechtlinge-kathstede-schmerzgrenze-ist-erreicht-aid-1.5345653

http://www.general-anzeiger-bonn.de/bonn/bonn/bonn-zentrum/Weitere-300-Fluechtlinge-koennten-kommen-article1714020.html

http://www.wuppertaler-rundschau.de/lokales/schulzentrum-sued-fluechtlinge-in-den-sporthallen-komplex-aid-1.5359738

http://www.rp-online.de/nrw/staedte/hilden/fluechtlinge-in-hilden-und-haan-bringen-staedte-ans-limit-aid-1.5362106

http://www.rp-online.de/nrw/staedte/nettetal/die-stadt-zieht-inzwischen-alle-register-aid-1.5364292

http://www.rp-online.de/nrw/staedte/moenchengladbach/ausgaben-fuer-fluechtlinge-steigen-um-vier-millionen-euro-aid-1.5361549

http://www.rundschau-online.de/rhein-erft/landesregierung-prueft-am-kraftwerk-niederaussen-koennte-fluechtlingslager-entstehen,15185500,31694598.html

http://www.rp-online.de/nrw/staedte/duisburg/walsumer-zeltstadt-nutzt-das-land-aid-1.5361582


Mittwoch, 26. August 2015

Ankündigung: Braunschweiger Brandschutztage ab dem 15.9.2015

Auch 2015 finden wieder die Braunschweiger Brandschutztage statt.

Weitere Informationen, Prgramm / Ausstellerliste usw. erfahren Sie unter

www.brandschutztage.info

Was tun, wenn's brennt? - Faszination Wissen - ganze Sendung vom 4.11.2013

Was tun, wenn's brennt? - Faszination Wissen - ganze Sendung vom 4.11.2013 









Brandschutz TV

Videos zum Thema Brandschutz

DokuHitec

Die Feuerforscher Dokumentation über den Brandschutz 















Video Brandschutz Ratgeber

Gerade haben wir bei youtube einen SWR-Beitrag zum Thema Brandschutz und zu Rauchmeldern entdeckt. Diesen wollen wir ihnen natürlich nicht vorenthalten.





Freitag, 14. August 2015

Anzahl der Brände in Altersheimen verdoppelt sich

Anzahl der Brände in Altersheimen verdoppelt sich

5. August 2015 | Themenbereich: AktuellDrucken
Die eklatanten Brandschutzmängel in Deutschlands Senioren- und Pflegeeinrichtungen lassen das Jahr 2015 bereits jetzt als eines der schwärzesten in die Geschichte eingehen: Bis 31. Juli brannte es 68 Mal und damit rund doppelt so häufig wie im Vorjahreszeitraum. Auch die Zahl der Opfer und Geschädigten übersteigt die Vorjahreswerte bei Weitem. 9 Tote sind zu beklagen, das sind schon heute fast so viele Brandopfer wie im Gesamtjahr 2014 (11 Tote). 232 Menschen trugen bis Ende Juli Verletzungen durch Feuer in Alten- und Pflegheimen davon und damit mehr als im gesamten Jahr 2014 mit 163 Verletzten. Das sind die erschreckenden Ergebnisse der bvfa-Brandstatistik, die unter www.bvfa.de einsehbar ist.
Zweimal pro Woche brennt es inzwischen in einem Senioren- oder Pflegeheim, das ist doppelt so viel wie im letzten Jahr. Fatal, wenn man bedenkt, dass sich gerade alte und schwache Menschen oft nicht selbst in Sicherheit bringen können. Bis das Rettungsteam kommt, vergehen wertvolle Minuten – die Leben kosten. Das Risiko, als Heimbewohner bei einem Brand zu sterben, ist um ein Vielfaches höher als das der Gesamtbevölkerung. Umso erschreckender, dass nach wie vor nicht genug für die Sicherheit getan wird. Der bvfa – Bundesverband Technischer Brandschutz e. V. fordert seit Langem durchgängige Brandschutzstandards in den deutschen Senioren- und Pflegeeinrichtungen. „Der Einbau von selbsttätigen Sprinkleranlagen sollte in diesen Wohn- und Pflegeformen selbstverständlich sein, denn sie lösen automatisch aus, löschen gezielt und retten nachweislich Leben“, bestätigt Dr. Wolfram Krause, Geschäftsführer des bvfa. In den USA konnte die Mortalität bei Bränden in Seniorenheimen durch den Einsatz von Sprinkleranlagen um 88 Prozent verringert werden.
„Wir appellieren an alle, den Brandschutz in sozialen Einrichtungen zu erhöhen – denn die technischen Möglichkeiten sind längst da und können auch noch spezifischer auf die unterschiedlichen Anforderungen hin zugeschnitten werden, das hat das bvfa Experten-Forum auf der Interschutz 2015 deutlich gemacht“, so Dr. Wolfram Krause weiter. So wurden die Hersteller auf dem Experten-Forum von einigen aufgefordert, ihre Systeme für den Wohn- und Pflegebereich weiter in Richtung „Volkssprinkleranlage“ zu entwickeln, um den Einsatz zu erhöhen. Zudem sehen verschiedene Experten bauaufsichtliche Erleichterungen beim Einsatz von Sprinkleranlagen als notwendig an, um eine ausreichende Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten. Hier besteht nach Ansicht von vielen ein großer Handlungsbedarf des Gesetzgebers. Es fehlen einheitliche Regelungen und es existieren nach wie vor Vorurteile gegenüber Sprinklern, mit denen aufgeräumt werden muss. Weitere gemeinsame Anstrengungen von Behörden, Herstellern, Verbänden und Richtliniengebern sind vonnöten, die der bvfa auch künftig vorantreiben und begleiten wird, um den Einsatz von Sprinklern und damit die Sicherheit in Alten- und Pflegeeinrichtungen zu optimieren.
Über den bvfa:
Der bvfa – Bundesverband Technischer Brandschutz e. V. ist der maßgebliche Verband für vorbeugenden und abwehrenden technischen Brandschutz in Deutschland. In dem Verband sind die führenden deutschen Anbieter von stationärer und mobiler Brandschutztechnik sowie von Systemen des baulichen Brandschutzes vertreten. Der Verband, der gegenwärtig etwa 120 Unternehmen vertritt, wurde 1972 gegründet und hat seinen Sitz in Würzburg.

Montag, 10. August 2015

Externer Brandschutzbeauftragter im Ruhrgebiet

Wir übernehmen für Sie die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten in Ihrem Unternehmen.

Aufgaben:
  • Aufstellen und Fortführen von Brandschutzordnungen sowie die Einhaltung rechtlicher Vorgaben ( z.B. Feuerwehrpläne, Regelungen bei Heißarbeiten)
  • Ausbildung von Mitarbeitern, wie z.B. Brandschutzhelfer, unterwiesene Personen
  • Betreuung von Brandschutzeinrichtungen
  • Überwachung der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
  • Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  • Teilnahme an bzw. Durchführung von Brandschutzbegehungen
  • Gestaltung von Arbeitsverfahren und Einsatz von Arbeitsstoffen
  • Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde, der Feuerwehr und den Feuerversicherern
  • Mitwirkung bei der Planung von Baumaßnahmen
  • Überwachung bei der Beseitigung brandschutztechnischer Mängel
  • Beratung bei der Genehmigung von Heißarbeiten
Vorteile eines externen Brandschutzbeauftragten:
  • Einsparung von hohen Fortbildungskosten
  • Es entsteht vor Ort keine Betriebsblindheit, da nicht jeden Tag der gleiche Mangel gesehen wird
  • Die Objektivität wird nicht beeinflusst
  • Es werden immer die aktuellen Vorschriften beachtet
  • Keine Kosten für Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Fachliteratur
  • Keine Raum- und Materialkosten
  • Kein Zeitaufwand für die Unterrichtsvorbereitung und Ausarbeitung von Unterlagen.
  • Effektive professionelle Abwicklung der Aufgaben
  • Lösungsorientierte Beratung durch aktive Brandschutzingenieure

Sie wünschen weitere Informationen?

Dann rufen Sie uns an: 0209 - 88339422  

ihr Uwe Lehmann 

Feuerwehrpläne in Bochum, Bottrop, Gladbeck, Dortmund, Essen, Witten, Recklinghausen, Oer-Erkenschwick, Oberhausen, Mülheim, Leverkusen, Ratingen,Velbert, Düsseldorf, Unna, Münster,Werne, Datteln,

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Sie benötigen Feuerwehrpläne im Ruhrgebiet ?  ?

Fragen Sie uns - wir kennen uns aus.

Sie sollten insbesondere bei Kontaktaufnahmen zu anderen Anbietern dahingehend aufpassen, daß Sie sich eine aktuelle Haftpflichtversicherungspolice nachweisen lassen.

Nach unseren Feststellungen sind einige dieser "Billiganbieter" gar nicht versichert, was natürlich im Schadensfall für den Kunden ein finanzielles Fiasko bedeutet.

Sie sollten wissen:

Bei einem Drittel aller Brandschäden kann anschliessend die Firmentätigkeit nicht weitergeführt werden und  es treten diverse finanzielle Schwierigkeiten auf, unter anderem auch Zahlungsverweigerungen / Haftungsprobleme der eigentlich zuständigen Haftpflichtversicherer.

Sparen Sie also nicht an der falschen Stelle sondern wählen eine sogenannte zugelassene Stelle bzw. Person, die auch über die gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherungen verfügt, für die Erstellung der in Ihrem Fall benötigten Pläne aus.

Fragen Sie uns - wir kennen uns aus ! 

Ihre Anfragen richten Sie bitte per Mail an Fire-Protection-Experts-Ltd@gmx.de

Ihr Uwe Lehmann
Fire Protection Experts Ltd
Bochum

Dienstag, 4. August 2015

"VIP-Zelt" des KSC darf aus Brandschutzgründen ab sofort nicht genutzt werden

Verwaltungsgericht Karlsruhe,

 Beschluss vom 24.07.2015 - 3 K 3496/15 -

 "VIP-Zelt" des KSC darf aus Brandschutzgründen ab sofort nicht genutzt werden


 Verhinderung einer Gefährdung von Leib und Leben rechtfertigt sofortige Vollziehung der Nutzungsuntersagung

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat entschieden, dass das vom Karlsruher Sportclub e.V. genutzte "VIP-Zelt" aus brand­schutz­rechtlichen Gründen mit sofortiger Wirkung nicht weiter genutzt werden darf.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Karlsruher Sportclub e.V. (KSC) beantragte am 1. Juni 2014 bei der Stadt Karlsruhe die Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung einer "Doppelstockzelthalle als Fliegender Bau".

 Nach den Planunterlagen soll das Zelt unmittelbar neben dem Wildparkstation östlich von der Stadiongaststätte als "VIP-Zelt" für Heimspiele aufgestellt werden, um dort Gäste mit angelieferten Speisen zu verköstigen.

 Bei dem Zelt handelt es sich um eine zweistöckige Stahlkonstruktion mit Außenwänden aus Glas und Planen und einem Planendach; die Innen - und Außentreppen sind als Stahl/Holztreppen ausgebildet.

 Die Grundfläche beträgt circa 15 x 20 Meter. Genutzt werden soll das Zelt im Rahmen von Bundesliga- und Pokalheimspielen an maximal 25 Tagen pro Jahr. Den vorgelegten Unterlagen ist zu entnehmen, dass das Zelt bereits seit einigen Jahren auf einer nur wenige Meter entfernten Fläche gestanden hatte und versetzt werden soll, weil der bisherige Standort für andere Zwecke benötigt wird. An dem bisherigen Standort war das Zelt wohl seit dem Jahr 2007 bis zuletzt August 2013 immer wieder als "Fliegender Bau" abgenommen worden. KSC beginnt mit Versetzung der Zelthalle noch vor Entscheidung über Bauantrag Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens machte die Branddirektion der Stadt Karlsruhe erhebliche Bedenken geltend. Noch vor einer Entscheidung über den Bauantrag begann der KSC mit der Versetzung der Zelthalle vom bisherigen an den neuen Standort. Einer vollziehbaren Baueinstellungsverfügung der Stadt vom 16. Juli 2014 leistete er keine Folge, sondern stellte die Zelthalle fertig. Stadt untersagt Nutzung des VIP-Zelts aus Brandschutzgründen

Mit Bescheid vom 7. April 2015 untersagte die Stadt dem KSC unter Anordnung der sofortigen Vollziehung die Nutzung der Doppelstockhalle "VIP-Zelt". Zur Begründung wurde im Einzelnen dargelegt, dass das Gebäudeinsbesondere aus brandschutztechnischen Gründen nicht genehmigungsfähig sei.

 Den Widerspruch des KSC gegen diesen Bescheid wies das Regierungspräsidium Karlsruhe mit Widerspruchsbescheid vom 24. Juni 2015 zurück. Über die mittlerweile erhobene Klage ist noch nicht entschieden. Derzeitiger Zustand der Zelthalle widerspricht einschlägigen brandschutzrechtlichen Anforderungen der Landesbauordnung Den Antrag des KSC auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Nutzungsuntersagung lehnte das Verwaltungsgericht Karlsruhe ab. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung der Nutzungsuntersagung das Interesse des KSC überwiege, die Zelthalle bis zu einer endgültigen Klärung der Rechtslage im Hauptsacheverfahren vorläufig weiter nutzen zu dürfen.

 Der Bescheid der Stadt sei nämlich voraussichtlich rechtmäßig. Die Erteilung einer Baugenehmigung sei nicht entbehrlich; denn es handele sich bei der Zelthalle wegen ihrer ortsfesten Nutzung nicht um einen sogenannten Fliegenden Bau. Eine Genehmigung könne indessen voraussichtlich nicht erteilt werden; denn der derzeitige Zustand der Zelthalle widerspreche den einschlägigen brandschutzrechtlichen Anforderungen der Landesbauordnung. Dies gelte unabhängig davon, ob die Zelthalle als Versammlungsstätte zu qualifizieren sei oder nicht. Stadt und Regierungspräsidium gingen aller Voraussicht nach zutreffend von der Einstufung des Doppelstockzelts als ein Gebäude jedenfalls der Gebäudeklasse 3 aus. Die tragenden und aussteifenden Wände und Stützen müssten deshalb feuerhemmend ausgeführt sein, was hier nicht der Fall sei. Das Gleiche gelte für Decken und ihre Anschlüsse.


Noch schärfere brandschutztechnische Anforderungen ergäben sich indessen daraus, dass es sich bei dem Doppelstockzelt um eine Versammlungsstätte im Sinne der Versammlungsstättenverordnung handele. Danach seien auf tragende und aussteifende sowie auf raumabschließende Bauteile die Anforderungen der Landesbauordnung an die Gebäudeklasse 5 anzuwenden. Diesen Anforderungen werde erst Recht nicht genügt. Stellungnahme der Brandschutzingeneure des KSC geht von unzutreffenden Voraussetzungen aus Die vom KSC vorgelegte brandschutztechnische Stellungnahme der Brandschutzingenieure D. und Partner sei als Nachweis für die Erfüllung der brandschutztechnischen Anforderungen nicht geeignet; denn diese Stellungnahme gehe von unzutreffenden Voraussetzungen aus. Auf Vertrauensschutz könne sich der KSC voraussichtlich nicht berufen. Trotz ihrer jahrelangen Praxis, das Doppelstockzelt als fliegenden Bau zu behandeln, habe die Stadt ihr Recht auf Einschreiten gegen die unzulässige Nutzung des Zeltes an seinem neuen Standort wohl nicht verwirkt. Das besondere öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung der Nutzungsuntersagung liege in der Verhinderung einer Gefährdung von Leib und Leben der Nutzer der Doppelstockzelthalle durch einen Brand.

Sonntag, 2. August 2015

Externer Brandschutzbeauftragter

Wir übernehmen für Sie die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten in Ihrem Unternehmen.

Aufgaben:
  • Aufstellen und Fortführen von Brandschutzordnungen sowie die Einhaltung rechtlicher Vorgaben ( z.B. Feuerwehrpläne, Regelungen bei Heißarbeiten)
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  • Betreuung von Brandschutzeinrichtungen
  • Überwachung der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
  • Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  • Teilnahme an bzw. Durchführung von Brandschutzbegehungen
  • Gestaltung von Arbeitsverfahren und Einsatz von Arbeitsstoffen
  • Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde, der Feuerwehr und den Feuerversicherern
  • Mitwirkung bei der Planung von Baumaßnahmen
  • Überwachung bei der Beseitigung brandschutztechnischer Mängel
  • Beratung bei der Genehmigung von Heißarbeiten
Vorteile eines externen Brandschutzbeauftragten:
  • Einsparung von hohen Fortbildungskosten
  • Es entsteht vor Ort keine Betriebsblindheit, da nicht jeden Tag der gleiche Mangel gesehen wird
  • Die Objektivität wird nicht beeinflusst
  • Es werden immer die aktuellen Vorschriften beachtet
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ihr Uwe Lehmann 

Mittwoch, 1. Juli 2015

Mobile Brandmeldeanlage

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Funk ohne Funkstörung
Dieses System ist ein Brandmeldesystem im neu freigegebenen SRD-Band für Sicherheitsanwendungen. (Short Range Device) von 868 - 870 MHz
Dies ist ein Frequenzband mit klaren Regeln für alle Nutzer. Es ist deshalb völlig frei von weit wirkenden Amateurfunkanwendungen und industriellen, wissenschaftlichen und medizinischen Applikationen mit hoher Sendeleistung.

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Freitag, 19. Juni 2015

Feuerwehrmann verliert Rentenanspruch wegen Nebenjob

Der Berufsfeuerwehrler wollte sich ein paar Euro dazuverdienen, musste dafür dann aber teuer bezahlen.
Wie „Merkur.de“ berichtet, wurde dem Feuerwehrmann die Rente nun komplett gestrichen. Vor Gericht versuchte dieser noch dagegen vorzugehen, doch das Gericht unterstützte die Entscheidung des Freistaats. Die Einsatzkraft musste mit 39 Jahren in einen frühen Ruhestand versetzt werden, weil er dienstunfähig ist und der Anforderungen nicht mehr entspricht.

Nebenjob bei Firma für Atemschutztechnik

Doch ab dem Jahr 2008 arbeitete der Mann schließlich bei einer Firma für Atemschutztechnik weiter und verdiente sich damit zusätzlich zu seinem Ruhegehalt 140.000 Euro Nebenverdienst. Dem Freistaat berichtete er jedoch nicht von seinem Nebenjob, was letztlich zur Konsequenz hatte, dass dem Ex-Feuerwehrmann die Rente komplett gestrichen wurde.

Nebenjob nicht angemeldet

Der Forchheimer Ex-Feuerwehrmann hätte von seinen insgesamt 140.000 Euro rund 40.000 Euro auf seine Pension anrechnen lassen müssen. Doch er meldete seinen Nebenjob einfach nicht bei seinem Arbeitgeber an. Die Stadt Erlangen kam jedoch dahinter. Auf Werbezetteln der Firma für Atemschutztechnik erschien der Ex-Feuerwehrmann als Mitarbeiter. Die Stadt schrieb den Mann an, denn solange er nicht im regulären Ruhestand ist, hätte geprüft werden müssen, ob das Ruhegehalt gekürzt wird.

Ex-Feuerwehrmann bestreitete Nebentätigkeit

In einer Mail gab der Ex-Feuerwehrmann schließlich sogar noch an, dass nicht er, sondern seine Ehefrau bei der Firma für Atemschutztechnik tätig ist. Nach einer Anklage vor dem Strafgericht lautete das Urteil schließlich wie folgt: Der heute 49-Jährige wurde im Dezember 2011 wegen Betrugs in Höhe von fast 40.000 Euro zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Es kam zu einem Disziplinarverfahren, bei dem es wegen einer Gesetzesänderung im Jahr 2009 nur um die Hälfte der Summe, fast 20.000 Euro ging. Schlussendlich wurde dem Mann das Ruhegehalt aberkannt.

Sehenswerter Imagevideo

Immer mehr Feuerwehren nutzen die bekannte Videoplattform „Youtube“, um für ihre Arbeit zu werben. Dabei entstehen nicht selten kleine Meisterwerke, die oft ohne großes Budget auskommen und sich durch einen enormen Einfallsreichtum auszeichnen. Dass ihr Video über zwei Millionen Mal angeklickt wird, hatten die Macher dieses Videos vermutlich nicht erwartet.
Dabei zeigt der Clip der Feuerwehr Tragwein anschaulich, wie die Helden des Alltags rund um die Uhr zur Verfügung stehen, um Menschenleben zu retten.
Aber seht selbst:



Kein Geld für die Feuerwehr ?

Klamme Kommunen sparen überall - auch bei der Feuerwehr.
Sehen Sie dazu den aktuellen WDR - Bericht;

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2006/12/rs20061212_1bvr257604.html

Dienstag, 26. Mai 2015

Neue Betriebssicherheitsverordnung tritt zum 01. Juni 2015 in Kraft (HIS)

Arbeitssicherheit 

Neue Betriebssicherheitsverordnung tritt zum 01. Juni 2015 in Kraft In seiner Sitzung am 28. November 2014 hat der Bundesrat der neuen Betriebssicherheitsverordnung zugestimmt.

Drucksache Bundesrat mit Änderungsempfehlungen:
Download der Verordnung (Entwurf) "Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen":

Mitgeteilt von Gerrit van Karen 

Freitag, 8. Mai 2015

Brandschutz für Migranten

Bewahren Sie Ruhe!
 Ständig müssen wir uns in unserer Gesellschaft mit einem stätigen Wandel selbiger befassen. Gerade in Nordrhein-Westfalen geschieht derzeit ein großer, demografischer Wandel der Bevölkerungsstruktur. Wir werden bunter und das ist auch gut so. Viele Sprachen und Kulturen treffen dabei aufeinander, zum Teil mit einer unterschiedlich großen Sozialisierung der Migranten.

Doch vor dem Gesetz in der Bundesrepublik Deutschland ist jeder gleich.
Nichtwissen schützt vor Strafe nicht.

Gerade im Bereich Brandschutz (Was darf ich, was nicht?) und bei der Feuerwehr (Wann muss ich Hilfe leisten, muss ich Weisungen folgen?) gibt es daher erhöhten Aufklärungs- und Schulungsbedarf.
Doch diese Punkte stellen Verantwortliche, Behörden, Erzieher in Kindergärten und Schulen, und so weiter vor eine neue Herausforderung.
Kulturelle Unterschiede und Sprachbarrieren müssen überwunden werden, um eine wirkungsvolle Brandschutzerziehung und -aufklärung leisten zu können.

Dazu bieten wir ein spezielles Seminar für verschiedene Migrationsgruppen an. Auf Wunsch zusammen mit einem Dolmetscher.
Gerne stellen wir Ihnen unsere Flyer zur Brandschutzaufklärung, in verschiedenen Sprachen zur Verfügung, sprechen Sie uns an.

Mittwoch, 29. April 2015

http://www.integration.nrw.de/Integrationsgesetz/

http://www.integration.nrw.de/Integrationsgesetz

http://www.integration.nrw.de/foerderung/Foerderung_von_Migrantenselbstorganisationen/index.php

http://www.paritaet-nrw.org/content/angebote_fuer_buerger__innen/migrantinnenselbsthilfe/index_ger.html

http://www.kommunale-integrationszentren-nrw.de/

http://www.kommunale-integrationszentren-nrw.de/

Hintergrundinformationen

Hintergrund: Mehrsprachig Leben retten In Deutschland sterben bei Gebäudebränden jährlich rund 400 Menschen. Durch die "bunter" werdende Bevölkerung sind auch Menschen mit Migrationshintergrund betroffen. Für die lebensgefährlichen Zerstörungskräfte von Feuer und Rauch spielen weder Nationalität noch Sprache eine Rolle.Erschwerend kommen in diesen Fällen oft Verhaltens- und Verständigungsprobleme hinzu - beim richtigen Verhalten im Brandfall und in der Kommunikation mit der Feuerwehr. So kann schon der Notruf zum Problem werden. Das Forum Brandrauchprävention, Initiator der Aufklärungskampagne "Rauchmelder retten Leben" präsentiert daher mit der Feuerwehr Essen, dem VdF NRW und dem Dachverband der Essener Immigrantenvereine das neue Pilotprojekt zur Brandschutzaufklärung in Zusammenarbeit mit Immigrantenvereinen und Integrationszentren in NRW. Als Kooperationspartner haben neben Essen bereits die Kommunalen Integrationszentren aus Bochum, Dortmund, Duisburg, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim a.d.Ruhr und Recklinghausen zugesagt.
Rückfragen bitte an:

Feuerwehr Essen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Mike Filzen
Telefon: 0201 12-37014
Fax: 0201 12-37921
E-Mail: mike.filzen@feuerwehr.essen.de

Herzlich willkommen !

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