Fördermittel

Der Bund gewährt Förderungen von 1500 EURO bzw. 3750 Euro für Firmen, die einen externen Brandschutzbeauftragten wählen.
Länder gewähren teilweise Förderungen von 30 - 50 %, teilweise in Kombination mit Mitteln aus dem ESF Fond


Links:

http://www.beratungsfoerderung.info/beratungsfoerderung/beratungsfoerderung/index.html

Weitere Quellen:

Förderung beruflicher Weiterbildung

Sie haben vor, sich oder die Mitarbeiter Ihres Betriebes weiter zu qualifizieren, fortzubilden und zu entwickeln?
Zuschüsse für berufliche Weiterbildung vergeben der Bund, die Länder und die Europäische Union. Zu den Zielgruppen zählen Aufsteiger und Ältere, Arbeitslose und BerufsrückkehrerInnen. Gefördert werden berufliche Weiterbildungen, die über arbeitsplatzbezogene Anpassungsmaßnahmen hinausgehen. Mit Weiterbildungsscheck fördern viele Bundesländer Ihre Weiterbildung mit bis zu 50 %. Die Qualifizierungen müssen anerkannte Anbieter durchführen. EIPOS ist ein anerkannter Anbieter.
Leitfaden Weiterbildungsfinanzierung – Fördermittel vom Bund und Länder
Wer sich heute für seinen Job weiterbildet, hat gute Chancen auf einen Zuschuss. So fördert der Bund beispielsweise über die Bildungsprämie oder das Meister-Bafög das Lernengagement seiner Bürger. Auch viele Länder unterstützen die Fortbildung von Berufstätigen, meist gibt es bis zu 500 Euro pro Kurs. Der Leitfaden zeigt, wer welche Förderung bekommen kann und was er dafür tun muss. Zum Leitfaden hier ...
Wichtig in allen Fällen: Erst beraten lassen und dann anmelden! Rückwirkend gibt es keine Förderung.




A – Bundesweite Förderung

A1 – Bildungsprämie des Bundes

Gefördert werden Erwerbstätige und die Förderung umfasst zwei Elemente: Prämiengutschein und Weiterbildungssparen.
Mit dem Prämiengutschein können Sie Ihre Weiterbildung bis zu 500 EUR fördern lassen und mit dem Weiterbildungssparen haben Sie die Möglichkeit, die Arbeitnehmersparzulage für Ihre Weiterbildung zu nutzen.

A1.1 – Prämiengutschein

Durch den Prämiengutschein wird die Beteiligung an individuellen beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen mit Weiterbildungsgebühren bis maximal 1.000 EUR gefördert. Mit dem Gutschein übernimmt der Staat 50% der Weiterbildungsgebühr. Pro Person kann alle zwei Kalenderjahre ein Prämiengutschein ausgestellt werden.
Einen Prämiengutschein können Sie bekommen, wenn Sie mindestens 25 Jahre alt und mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind. Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen darf 20.000 EUR (oder 40.000 EUR bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigen.

A1.2 – Weiterbildungssparen

Wer vermögenswirksame Leistungen anspart, kann aus den Sparverträgen Geld für Weiterbildungen entnehmen, ohne das Anrecht auf die volle Arbeitnehmersparzulage zu verlieren. Gefördert wird die Teilnahme an Weiterbildungen. Je nach Ansparguthaben können das auch Kurse mit höheren Gebühren sein. Das Weiterbildungssparen kann unabhängig vom Jahreseinkommen in Anspruch genommen werden.
Ansprechpartner: Lassen Sie sich über Ihre Möglichkeiten in einer von über 600 Beratungsstellen in Deutschland beraten. Ihre nächste Beratungsstelle finden Sie unterwww.bildungspraemie.info.

A2 – Weiterbildung für Arbeitslose und Arbeitssuchende

Gefördert werden Arbeitslose, aber auch Arbeitnehmer, denen die Kündigung droht oder deren Arbeitsvertrag ausläuft.

A2.1 – Bildungsgutschein

Der Gutschein ist die schriftliche Zusage dafür, dass die Bundesagentur die Kosten für die Weiterbildung übernimmt. Die Arbeitsagentur übernimmt alle Kosten, die unmittelbar durch die Weiterbildung entstehen. Dazu zählen Lehrgangs- und Fahrtkosten, Kosten für Unterbringung, Verpflegung und für die Betreuung von Kindern. Insbesondere kommen berufliche Weiterbildungen von meist mehreren Monaten Dauer in Betracht.
Ansprechpartner: Die Arbeitsagentur am Wohnort des Antragsstellers prüft in einem Beratungsgespräch, ob der Gutschein in Frage kommt.

A3 – Aufstiegsstipendium

Das Aufstiegsstipendium unterstützt Berufserfahrene bei der Durchführung eines ersten akademischen Hochschulstudiums. Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) führt im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten durch und begleitet sie während ihres Studiums. Studierende in einem berufsbegleitenden Studiengang können jährlich 2.000 Euro für die Kosten des Studiengangs erhalten. Eine zusätzliche ideelle Förderung bietet Seminare, die Unterstützung von regionalen Austauschgruppen und die Möglichkeit der Vernetzung über eine exklusive Kommunikationsplattform.
Ansprechpartner: Programmziele, Leistungen und auch die Online-Bewerbung für ein Aufstiegsstipendium finden Sie im Internetauftritt der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung.

B – Regionale Förderprogramme

B1 – Sachsen: maximal 70 % Qualifikationsförderung durch die SAB

  • Der Arbeitnehmer/Beschäftigte (nicht im öffentlichen Dienst tätig) beantragt Förderung = Weiterbildungsscheck individuell
    Es können bis 70% der Weiterbildungskosten zzgl. Prüfungsgebühr gefördert werden. Die Weiterbildungskosten müssen dabei mind. 1000 EUR betragen. Arbeitnehmer und Beschäftigte mit einem durchschnittlichen Gesamtbruttoeinkommen von mehr als 2.500 EUR bis 4.000 EUR können die Förderung nur in Anspruch nehmen, wenn das Beschäftigungsverhältnis befristet ist oder sie LeiharbeiterIn sind, oder die Weiterbildung dem Erwerb eines ersten akademischen Abschlusses dienen soll.
  • Der KMU-Arbeitgeber beantragt Förderung (für sich selbst und Mitarbeiter) =Weiterbildungsscheck betrieblichEs können bis 50% der Weiterbildungskosten zzgl. Prüfungsgebühr gefördert werden. Die Zuwendungen können nur gewährt werden, wenn der Zuschuss mind. 700,00 EUR beträgt.
  • Auch eine Anschlussförderung für Arbeitnehmer und Beschäftigte, welche bereits eine Förderung über den Weiterbildungsscheck Sachsen erhalten haben ist möglich =Weiterbildungsscheck individuell für Fortsetzungsanträge
Ansprechpartner: Nutzen Sie die ausführliche Beratung zu diesen Fördermöglichkeiten und dem Antragsverfahren bei der Sächsichen Aufbaubank (Kontakt: 0351 4910 - 4930).

B2 – Andere Bundesländer


C – Datenbanken

C1 – Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit

Einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union gibt dieFörderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit. Eine individuelle Förderberatung wird angeboten.

C2 – Stipendienlotse

Mit dem interaktiven Online-Portal Stipendienlotse schafft das Bundesministerium für Bildung und Forschung eine übersichtliche und transparente Informationsbasis zu verschiedenen öffentlichen und privaten Stipendienprogrammen.


Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz

ESF-Fachkursförderung

„Unterstützt durch das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds“.
Eine weitere Förderung der Kursgebühr aus Mitteln der Europäischen Union ist nicht zulässig.
Für Teilnehmer aus Baden-Württemberg besteht die Möglichkeit die Teilnahmegebühr an dieser Fachfortbildung um 30% bzw. um 50% zu reduzieren. Zur Beantragung der möglichen Förderung füllen Sie bitte eines der hier hinterlegten Dokumente ([ESF-Antrag-Teilnehmer.pdf][ESF-Antrag-Teilnehmer.xls]) aus und senden uns dieses zu.

Förderprogramm Fachkurse aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds

Ziel: Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (ESF)

Zuwendungszweck:

Berufliche Weiterbildungskurse zur Anpassungsfortbildung (Fachkurse) mit mindestens 8 und höchstens 240 Unterrichtseinheiten, die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten insbesondere zur Anpassung an die technische Entwicklung oder zu wesentlichen Themen erfolgreicher Unternehmensführung oder zur Weiterentwicklung von berufstypischem Fachwissen vermitteln

Art der Förderung:

Zuschuss auf die Teilnahmegebühr in Höhe von 30 % bzw. von 50 % für Teilnehmende, die das 50. Lebensjahr bereits vollendet haben oder innerhalb des Kurszeitraumes beenden werden.

Zielgruppe:

Gefördert werden können Kursteilnehmer, die
  • in einem kleinen und mittelständischen Unternehmen beschäftigt sind und deren Beschäftigungsort oder Wohnort in Baden-Württemberg liegt
  • Unternehmer/-in, Freiberufler/-in oder Existenzgründer/-in in Baden-Württemberg sind
  • gründungswillig und in Baden-Württemberg wohnhaft sind
  • Wiedereinsteiger/-in und in Baden-Württemberg wohnhaft sind
  • als Ausbilder/-in in einem überbetrieblichen beruflichen Bildungszentrum der Wirtschaft tätig sind und deren Beschäftigungsort- oder Wohnort in Baden-Württemberg liegt

Wenn Sie einer der genannten Zielgruppen angehören und sich für die Fachfortbildung „Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz“ (3.Matrikel) in Stuttgart Ostfildern angemeldet haben, können Sie einen Zuschuss zur Teilnahmegebühr erhalten. Für diese Fachfortbildung wurde eine Fachkursförderung aus Mitteln des "Europäischen Sozialfonds" – unterstützt durch das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg bewilligt. Diese kann für Teilnehmer aus Baden-Württemberg eine Bezuschussung der Teilnehmergebühr von 30% bzw. 50% bedeuten. Zur Beantragung der möglichen Förderung füllen Sie bitte eines der hier hinterlegten Dokumente[ESF-Antrag-Teilnehmer.pdf] oder [ESF-Antrag-Teilnehmer.xls] aus und senden uns dieses mit der Anmeldung zur Fachfortbildung zu. Eine weitere Förderung der Kursgebühr aus Mitteln der Europäischen Union ist nicht zulässig.

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