Externer Brandschutzbeauftragter

Der externe Brandschutzbeauftragte - die kostengünstige Lösung für Ihren Betrieb !

Bestellung von Brandschutzbeauftragten - Brandschutzbeauftragte können grundsätzlich in jedem Betrieb oder jeder Einrichtung bestellt werden. 

Sie sind insbesondere notwendig in Betrieben, in denen ein erhöhtes Brandrisiko besteht.

Bei der Beurteilung des Brandrisikos eines Betriebes sind dessen Beschaffenheit, bauliche Gegebenheiten (z.B. bauliche Anlagen besonderer Art und Nutzung), die Personengefährdung, die angewendeten Arbeitsverfahren, die Menge und Art der eingesetzten Arbeitsstoffe usw. zu berücksichtigen. (Siehe auch BGR 133 (alt: ZH 1/201), 
Tabelle 3 "Beispielhafte Zuordnung von Betriebsbereichen zur Brandgefährdung").

 Die Bestellung des Brandschutzbeauftragten erfolgt in schriftlicher Form. Die Aufgaben und die Funktionsbeschreibung sind Bestandteil der Bestellung. In Betrieben mit einer anerkannten Werkfeuerwehr sollte die Funktion des Brandschutzbeauftragten durch die Werkfeuerwehr wahrgenommen werden.

Bei den im Betrieb anwesenden Personen ist ihre Anzahl und räumliche Verteilung im Betrieb zu berücksichtigen und ob es sich dabei um ortskundige und/oder um hilfsbedürftige Personen handelt. Die unter 2.1 und 2.2 aufgeführten Tabellen sind nicht anzuwenden in Betrieben oder Bereichen, in denen durch Rechtsvorschriften die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten oder einer anerkannten Werkfeuerwehr geregelt ist. 


Benötigen wir eine/n Brand- oder Explosionsschutzbeauftragte/n?
 Diese Frage stellen uns Kunden immer wieder!
Sie pauschal zu beantworten ist nicht möglich, da die Bestallung von Brandschutzbeauftragten (BSB) und Explosionsschutzbeauftragten (ExSB) von sehr unterschiedlichen Faktoren abhängen kann.
Es gibt keine einheitlichen, rechtlichen Vorgaben oder Regelungen.
In einigen wenigen Gesetzen wird die Bestallung von Brand- und Explosionsschutzbeauftragten gefordert. So können Forderungen nach Beauftragten auch in Ihrer Landesbauordnung (Sonderbauverordnungen/Industriebaurichtlinen) stehen. Bei Gebäuden mit erhöhter Gefährdung wie zum Beispiel Krankenhäuser, Verkaufsstätten, Versammlungsstätten oder Industriebauten ist dies zumeist der Fall. Einen ersten Hinweis auf die Erfordernis der Bestallung finden Sie auch in den Brandschutzkonzepten.
Privatrechtliche und gesetzliche Grundlagen für die Bestallung von Brandschutzbeauftragten am Beispiel von Nordrhein-Westfalen:
  • § 10 Arbeitsschutzgesetz (N26 (Arbeitsstätten, allgemein)
  • § 42 Sonderbauverordnung (V2 (Versammlungsstätten)
  • §§ 82, 83 und 87 Sonderbauverordnung (V2 (Verkaufsstätten)
  • §§ 113, 114 und 116 Sonderbauverordnung (V2 (Hochhäuser)
  • Punkt 5.14.3 Industriebaurichtlinie (B4 (Industriebauten)
  • Nummer 7.2 Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an den Bau und Betrieb von Einrichtungen mit Pflege- und Betreuungsleistungen (B2(Pflegeeinrichtungen)
  • VdS 2000 (N24 (Betriebe, allgemein)
  • VdS 2082 (N25 (Hotel- und Beherbergungsbetriebe)
  • VdS 2226 (N26  (Krankenhäuser)
Auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung merkt an in DGUV Information 205-003 (R3, dass über den Forderungen der Industriebaurichtline beziehungsweise Sonderbauverordnungen hinaus es auch in anderen Bereichen sinnvoll sei, zur Unterstützung des Unternehmers einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen.
Brand- und Explosionsschutzbeauftragte sollen für Ihre Aufgaben fachlich geeignet sein. Eine gesetzlich geregelte Ausbildung gibt es nicht.
Unsere Mitarbeiter, die von uns als Brand- und Explosionsschutzbeauftragte für Ihr Unternehmen oder Ihre Objekte eingesetzt werden, wurden gemäß den Grundlagen der (Berufsgenossenschaften) Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung DGUV Information 205-003 (R3, Richtllinie VdS 3111 (N20, der CFPA Europe (Confederation of Fire Protection) (W8 oder der Richtline vfdb 12-09/01 (N22 ausgebildet. Dies gilt auch für die neuen Regelungen seit 2014. Ausgebildet wurden unsere Brandschutzbeauftragten an einer zugelassenen Ausbildungseinrichtung einer Prüfeinrichtung für Brandschutz der TÜV NORD GROUP (W11. Alle Mitarbeiter des Büros werden ständig fortgebildet und unterwiesen.
Ausbildungseinrichtungen für die kompetente Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten im Sinne der DGUV Information 205-003 (R3 können sein:
  • CFPA (W8-anerkannte Ausbildungseinrichtungen,
  • Ausbildungseinrichtungen der Schadenversicherer,
  • Ausbildungseinrichtungen der Fach- und Prüfeinrichtungen für Brand- und Explosionsschutz,
  • die Feuerwehrschulen der Bundesländer und
  • gleichermaßen qualifizierte Einrichtungen, die entsprechend der DGUV Information 205-003 (R3 ausbilden.
Nicht jeder Billiganbieter kann diese Qualifikation nachweisen. Fragen Sie nach! Zu Ihrer Sicherheit!
Nur zugelassene Ausbildungseinrichtungen dürfen Brandschutzbeauftragte nach obigem Regelwerk ausbilden!
Wenn Sie uns als Brand- oder Explosionsschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen bestallen haben wir nur eine beratende Funktion. Wir empfehlen daher uns auch immer als weisungsbefugt gegenüber Ihren Mitarbeitern zu bestallen, da die meisten Brände durch menschliches Versagen entstehen – so können wir sofort handeln und eingreifen.
Grundsätzlich liegt die Verantwortung und Schutz der Mitarbeiter immer beim Unternehmer beziehungsweise Betreiber einer Anlage. Diese Verantwortung kann nicht auf den Brand- oder Explosionsschutzbeauftragten übertragen werden.


Aufgaben und Pflichten des Brandschutzbeauftragten hinsichtlich Betreiber- (H8 und Arbeitgeberpflichten (H9 zum Brandschutz:
Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung (Teile A, B und C) nach DIN 14096 (N17
  • Erstellen der Brandschutzordnung (Teile A, B und C) (H8
  • Fortschreiben der Brandschutzordnung (Teile A, B und C) (H8
 Mitwirken bei der Beurteilung von Brandgefahren am Arbeitsplatz
  • Mitwirken bei der Beurteilung von Brandgefahren am Arbeitsplatz (H9
 Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
  • Beratung bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und beim Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe (H9
  • Überwachung der Umsetzung (H9
 Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  • Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren (Brandrisikoanalyse) (H8
  • Ursachen von Bränden untersuchen, auswerten sowie Verbesserungen vorschlagen (H8
 Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei der Ausarbeitung (H9
Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei baulichen Maßnahmen (H8
  • Mitwirken bei sicherheitstechnischen Maßnahmen (H8
  • Mitwirken bei organisatorischen Maßnahmen (H9
  • Teilnahme am Arbeitssicherheitsausschuss (H8
Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Sachversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei der Umsetzung von behördlichen Anordnungen (baulich/technisch) (H8
  • Mitwirken bei der Umsetzung von behördlichen Anordnungen (organisatorisch) (H9
  • Mitwirken bei der Umsetzung bei Anforderungen des Sachversicherers (baulich/technisch) (H8
  • Mitwirken bei der Umsetzung bei Anforderungen des Sachversicherers (organisatorisch) (H9
 Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
  • Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen (H8
Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
  • Beraten bei der Ausstattung (H8
 Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
  • Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes (H8
 Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, gegebenenfalls Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
  • Kontrolle der Flucht- und Rettungspläne (H8
  • Kontrolle der Feuerwehrpläne (H8
  • Kontrolle der Alarmpläne (H9
  • Veranlassung der Aktualisierung der Flucht- und Rettungspläne (H8
  • Veranlassung der Aktualisierung der Feuerwehrpläne (H8
  • Veranlassung der Aktualisierung der Alarmpläne (H9
 Planen, organisieren und durchführen von Räumungsübungen
  • Planen, organisieren und durchführen von Räumungsübungen (H9
 Mitwirkung an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
  • Mitwirkung an behördlichen Brandschauen (H8
  • Durchführung von internen Brandschutzbegehungen (H8
Aus- und Fortbildung von Beschäftigten in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen und von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall (Brandschutzhelfer)
  • Beauftragung der Schulung durch Drittanbieter (H9
  • Festlegung des Schulungsinhaltes/Konzeptentwicklung (H9
  • Betreuung der Schulung vor Ort (H9
  • Führen der entsprechenden Listen (Brandschutzhelfer, …) (H9
  • Durchführung von gesetzlich erforderlichen Unterweisungen (zum Beispiel sauerstoffverdrängende Löschanlagen) einschließlich Dokumentation (H9
Beratung und Unterstützung der Führungskraft bei regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandfall
  • Beraten und unterstützen der Führungskräfte (H9
Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zu Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen und so weiter
  • Prüfung der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung (H8
Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnung für Brandschutzeinrichtungen und der Flucht- und Rettungswege
  • Kontrolle der Sicherheitskennzeichnung für Brandschutzeinrichtungen (H8
  • Kontrolle der Sicherheitskennzeichnung der Flucht- und Rettungswegpläne (H8
  • Behebung von festgestellten Mängeln (H8
Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
  • Überwachung der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen (H8
Organisation und Sicherstellung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  • Organisation und Sicherstellung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen (H8
Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden
  • Kontrolle festgelegter Brandschutzmaßnahmen (H8
  • Erstellen und Freigabe von Erlaubnisscheinen für feuergefährliche Arbeiten (H8
Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  • Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen (H8
  • Dokumentation der Ersatzmaßnahmen (H8
Unterstützung des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Sachversicherern, den Berufsgenossenschaften, den Gewerbeaufsichtsämtern und so weiter
  • Unterstützung des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern und so weiter (H8
  • Unterstützung des Unternehmers bei Gesprächen mit den Berufsgenossenschaften, den Gewerbeaufsichtsämtern und so weiter (H9
Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen (Einbindungspflicht)
  • Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen (Einnbindungspflicht) (H8
Dokumentation aller Tätigkeiten im Brandschutz
  • Dokumentation aller Tätigkeiten im Brandschutz (H8
Erstellen von Checklisten, Vordrucken
Die Qualitätssicherung
  • Nachweis von Durchführung-, Erfolgs- und Erhaltungskontrollen von getroffenen Feststellungen der Begehungen (H8
Unsere Beauftragten arbeiten seit vielen Jahren eng mit den Sachversicherungen und Behörden zusammen, auf diese Weise lassen sich oft Versicherungsbeiträge reduzieren.
Brandschutz kostet Geld - aber die EU, der Bund und die Länder fördern die verschiedensten Brandschutzmassnahmen mit unterschiedlichen Förderinstrumenten.
 Wann haben Sie Anspruch auf EU-Fördergeld?
Anspruch auf EU-Fördergelder haben Sie, wenn Sie folgende Vorraussetzungen erfüllen.
  • weniger als 250 Mitarbeiter
  • weniger als 51 Millionen Euro Jahresumsatz
  • mindestens 1 Jahr als Unternehmen tätig
Erfüllen Sie alle Vorraussetzungen erhalten Sie bis zu 3.500 € Fördergeld. Dieses darf maximal 75% der Rechnungssumme entsprechen. Für weitere Fragen zu EU-Fördergelder sprechen Sie uns bitte direkt an.

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