Mittwoch, 26. August 2015

Ankündigung: Braunschweiger Brandschutztage ab dem 15.9.2015

Auch 2015 finden wieder die Braunschweiger Brandschutztage statt.

Weitere Informationen, Prgramm / Ausstellerliste usw. erfahren Sie unter

www.brandschutztage.info

Was tun, wenn's brennt? - Faszination Wissen - ganze Sendung vom 4.11.2013

Was tun, wenn's brennt? - Faszination Wissen - ganze Sendung vom 4.11.2013 









Brandschutz TV

Videos zum Thema Brandschutz

DokuHitec

Die Feuerforscher Dokumentation über den Brandschutz 















Video Brandschutz Ratgeber

Gerade haben wir bei youtube einen SWR-Beitrag zum Thema Brandschutz und zu Rauchmeldern entdeckt. Diesen wollen wir ihnen natürlich nicht vorenthalten.





Freitag, 14. August 2015

Anzahl der Brände in Altersheimen verdoppelt sich

Anzahl der Brände in Altersheimen verdoppelt sich

5. August 2015 | Themenbereich: AktuellDrucken
Die eklatanten Brandschutzmängel in Deutschlands Senioren- und Pflegeeinrichtungen lassen das Jahr 2015 bereits jetzt als eines der schwärzesten in die Geschichte eingehen: Bis 31. Juli brannte es 68 Mal und damit rund doppelt so häufig wie im Vorjahreszeitraum. Auch die Zahl der Opfer und Geschädigten übersteigt die Vorjahreswerte bei Weitem. 9 Tote sind zu beklagen, das sind schon heute fast so viele Brandopfer wie im Gesamtjahr 2014 (11 Tote). 232 Menschen trugen bis Ende Juli Verletzungen durch Feuer in Alten- und Pflegheimen davon und damit mehr als im gesamten Jahr 2014 mit 163 Verletzten. Das sind die erschreckenden Ergebnisse der bvfa-Brandstatistik, die unter www.bvfa.de einsehbar ist.
Zweimal pro Woche brennt es inzwischen in einem Senioren- oder Pflegeheim, das ist doppelt so viel wie im letzten Jahr. Fatal, wenn man bedenkt, dass sich gerade alte und schwache Menschen oft nicht selbst in Sicherheit bringen können. Bis das Rettungsteam kommt, vergehen wertvolle Minuten – die Leben kosten. Das Risiko, als Heimbewohner bei einem Brand zu sterben, ist um ein Vielfaches höher als das der Gesamtbevölkerung. Umso erschreckender, dass nach wie vor nicht genug für die Sicherheit getan wird. Der bvfa – Bundesverband Technischer Brandschutz e. V. fordert seit Langem durchgängige Brandschutzstandards in den deutschen Senioren- und Pflegeeinrichtungen. „Der Einbau von selbsttätigen Sprinkleranlagen sollte in diesen Wohn- und Pflegeformen selbstverständlich sein, denn sie lösen automatisch aus, löschen gezielt und retten nachweislich Leben“, bestätigt Dr. Wolfram Krause, Geschäftsführer des bvfa. In den USA konnte die Mortalität bei Bränden in Seniorenheimen durch den Einsatz von Sprinkleranlagen um 88 Prozent verringert werden.
„Wir appellieren an alle, den Brandschutz in sozialen Einrichtungen zu erhöhen – denn die technischen Möglichkeiten sind längst da und können auch noch spezifischer auf die unterschiedlichen Anforderungen hin zugeschnitten werden, das hat das bvfa Experten-Forum auf der Interschutz 2015 deutlich gemacht“, so Dr. Wolfram Krause weiter. So wurden die Hersteller auf dem Experten-Forum von einigen aufgefordert, ihre Systeme für den Wohn- und Pflegebereich weiter in Richtung „Volkssprinkleranlage“ zu entwickeln, um den Einsatz zu erhöhen. Zudem sehen verschiedene Experten bauaufsichtliche Erleichterungen beim Einsatz von Sprinkleranlagen als notwendig an, um eine ausreichende Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten. Hier besteht nach Ansicht von vielen ein großer Handlungsbedarf des Gesetzgebers. Es fehlen einheitliche Regelungen und es existieren nach wie vor Vorurteile gegenüber Sprinklern, mit denen aufgeräumt werden muss. Weitere gemeinsame Anstrengungen von Behörden, Herstellern, Verbänden und Richtliniengebern sind vonnöten, die der bvfa auch künftig vorantreiben und begleiten wird, um den Einsatz von Sprinklern und damit die Sicherheit in Alten- und Pflegeeinrichtungen zu optimieren.
Über den bvfa:
Der bvfa – Bundesverband Technischer Brandschutz e. V. ist der maßgebliche Verband für vorbeugenden und abwehrenden technischen Brandschutz in Deutschland. In dem Verband sind die führenden deutschen Anbieter von stationärer und mobiler Brandschutztechnik sowie von Systemen des baulichen Brandschutzes vertreten. Der Verband, der gegenwärtig etwa 120 Unternehmen vertritt, wurde 1972 gegründet und hat seinen Sitz in Würzburg.

Montag, 10. August 2015

Externer Brandschutzbeauftragter im Ruhrgebiet

Wir übernehmen für Sie die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten in Ihrem Unternehmen.

Aufgaben:
  • Aufstellen und Fortführen von Brandschutzordnungen sowie die Einhaltung rechtlicher Vorgaben ( z.B. Feuerwehrpläne, Regelungen bei Heißarbeiten)
  • Ausbildung von Mitarbeitern, wie z.B. Brandschutzhelfer, unterwiesene Personen
  • Betreuung von Brandschutzeinrichtungen
  • Überwachung der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
  • Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  • Teilnahme an bzw. Durchführung von Brandschutzbegehungen
  • Gestaltung von Arbeitsverfahren und Einsatz von Arbeitsstoffen
  • Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde, der Feuerwehr und den Feuerversicherern
  • Mitwirkung bei der Planung von Baumaßnahmen
  • Überwachung bei der Beseitigung brandschutztechnischer Mängel
  • Beratung bei der Genehmigung von Heißarbeiten
Vorteile eines externen Brandschutzbeauftragten:
  • Einsparung von hohen Fortbildungskosten
  • Es entsteht vor Ort keine Betriebsblindheit, da nicht jeden Tag der gleiche Mangel gesehen wird
  • Die Objektivität wird nicht beeinflusst
  • Es werden immer die aktuellen Vorschriften beachtet
  • Keine Kosten für Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Fachliteratur
  • Keine Raum- und Materialkosten
  • Kein Zeitaufwand für die Unterrichtsvorbereitung und Ausarbeitung von Unterlagen.
  • Effektive professionelle Abwicklung der Aufgaben
  • Lösungsorientierte Beratung durch aktive Brandschutzingenieure

Sie wünschen weitere Informationen?

Dann rufen Sie uns an: 0209 - 88339422  

ihr Uwe Lehmann 

Feuerwehrpläne in Bochum, Bottrop, Gladbeck, Dortmund, Essen, Witten, Recklinghausen, Oer-Erkenschwick, Oberhausen, Mülheim, Leverkusen, Ratingen,Velbert, Düsseldorf, Unna, Münster,Werne, Datteln,

Feuerwehrpläne in Bochum, Bottrop, Gladbeck, Dortmund, Essen, Witten, Recklinghausen, Oer-Erkenschwick, Oberhausen, Mülheim, Leverkusen, Ratingen,Velbert, Düsseldorf, Unna, Münster,Werne, Datteln,

Sie benötigen Feuerwehrpläne im Ruhrgebiet ?  ?

Fragen Sie uns - wir kennen uns aus.

Sie sollten insbesondere bei Kontaktaufnahmen zu anderen Anbietern dahingehend aufpassen, daß Sie sich eine aktuelle Haftpflichtversicherungspolice nachweisen lassen.

Nach unseren Feststellungen sind einige dieser "Billiganbieter" gar nicht versichert, was natürlich im Schadensfall für den Kunden ein finanzielles Fiasko bedeutet.

Sie sollten wissen:

Bei einem Drittel aller Brandschäden kann anschliessend die Firmentätigkeit nicht weitergeführt werden und  es treten diverse finanzielle Schwierigkeiten auf, unter anderem auch Zahlungsverweigerungen / Haftungsprobleme der eigentlich zuständigen Haftpflichtversicherer.

Sparen Sie also nicht an der falschen Stelle sondern wählen eine sogenannte zugelassene Stelle bzw. Person, die auch über die gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherungen verfügt, für die Erstellung der in Ihrem Fall benötigten Pläne aus.

Fragen Sie uns - wir kennen uns aus ! 

Ihre Anfragen richten Sie bitte per Mail an Fire-Protection-Experts-Ltd@gmx.de

Ihr Uwe Lehmann
Fire Protection Experts Ltd
Bochum

Dienstag, 4. August 2015

"VIP-Zelt" des KSC darf aus Brandschutzgründen ab sofort nicht genutzt werden

Verwaltungsgericht Karlsruhe,

 Beschluss vom 24.07.2015 - 3 K 3496/15 -

 "VIP-Zelt" des KSC darf aus Brandschutzgründen ab sofort nicht genutzt werden


 Verhinderung einer Gefährdung von Leib und Leben rechtfertigt sofortige Vollziehung der Nutzungsuntersagung

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat entschieden, dass das vom Karlsruher Sportclub e.V. genutzte "VIP-Zelt" aus brand­schutz­rechtlichen Gründen mit sofortiger Wirkung nicht weiter genutzt werden darf.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Karlsruher Sportclub e.V. (KSC) beantragte am 1. Juni 2014 bei der Stadt Karlsruhe die Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung einer "Doppelstockzelthalle als Fliegender Bau".

 Nach den Planunterlagen soll das Zelt unmittelbar neben dem Wildparkstation östlich von der Stadiongaststätte als "VIP-Zelt" für Heimspiele aufgestellt werden, um dort Gäste mit angelieferten Speisen zu verköstigen.

 Bei dem Zelt handelt es sich um eine zweistöckige Stahlkonstruktion mit Außenwänden aus Glas und Planen und einem Planendach; die Innen - und Außentreppen sind als Stahl/Holztreppen ausgebildet.

 Die Grundfläche beträgt circa 15 x 20 Meter. Genutzt werden soll das Zelt im Rahmen von Bundesliga- und Pokalheimspielen an maximal 25 Tagen pro Jahr. Den vorgelegten Unterlagen ist zu entnehmen, dass das Zelt bereits seit einigen Jahren auf einer nur wenige Meter entfernten Fläche gestanden hatte und versetzt werden soll, weil der bisherige Standort für andere Zwecke benötigt wird. An dem bisherigen Standort war das Zelt wohl seit dem Jahr 2007 bis zuletzt August 2013 immer wieder als "Fliegender Bau" abgenommen worden. KSC beginnt mit Versetzung der Zelthalle noch vor Entscheidung über Bauantrag Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens machte die Branddirektion der Stadt Karlsruhe erhebliche Bedenken geltend. Noch vor einer Entscheidung über den Bauantrag begann der KSC mit der Versetzung der Zelthalle vom bisherigen an den neuen Standort. Einer vollziehbaren Baueinstellungsverfügung der Stadt vom 16. Juli 2014 leistete er keine Folge, sondern stellte die Zelthalle fertig. Stadt untersagt Nutzung des VIP-Zelts aus Brandschutzgründen

Mit Bescheid vom 7. April 2015 untersagte die Stadt dem KSC unter Anordnung der sofortigen Vollziehung die Nutzung der Doppelstockhalle "VIP-Zelt". Zur Begründung wurde im Einzelnen dargelegt, dass das Gebäudeinsbesondere aus brandschutztechnischen Gründen nicht genehmigungsfähig sei.

 Den Widerspruch des KSC gegen diesen Bescheid wies das Regierungspräsidium Karlsruhe mit Widerspruchsbescheid vom 24. Juni 2015 zurück. Über die mittlerweile erhobene Klage ist noch nicht entschieden. Derzeitiger Zustand der Zelthalle widerspricht einschlägigen brandschutzrechtlichen Anforderungen der Landesbauordnung Den Antrag des KSC auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Nutzungsuntersagung lehnte das Verwaltungsgericht Karlsruhe ab. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung der Nutzungsuntersagung das Interesse des KSC überwiege, die Zelthalle bis zu einer endgültigen Klärung der Rechtslage im Hauptsacheverfahren vorläufig weiter nutzen zu dürfen.

 Der Bescheid der Stadt sei nämlich voraussichtlich rechtmäßig. Die Erteilung einer Baugenehmigung sei nicht entbehrlich; denn es handele sich bei der Zelthalle wegen ihrer ortsfesten Nutzung nicht um einen sogenannten Fliegenden Bau. Eine Genehmigung könne indessen voraussichtlich nicht erteilt werden; denn der derzeitige Zustand der Zelthalle widerspreche den einschlägigen brandschutzrechtlichen Anforderungen der Landesbauordnung. Dies gelte unabhängig davon, ob die Zelthalle als Versammlungsstätte zu qualifizieren sei oder nicht. Stadt und Regierungspräsidium gingen aller Voraussicht nach zutreffend von der Einstufung des Doppelstockzelts als ein Gebäude jedenfalls der Gebäudeklasse 3 aus. Die tragenden und aussteifenden Wände und Stützen müssten deshalb feuerhemmend ausgeführt sein, was hier nicht der Fall sei. Das Gleiche gelte für Decken und ihre Anschlüsse.


Noch schärfere brandschutztechnische Anforderungen ergäben sich indessen daraus, dass es sich bei dem Doppelstockzelt um eine Versammlungsstätte im Sinne der Versammlungsstättenverordnung handele. Danach seien auf tragende und aussteifende sowie auf raumabschließende Bauteile die Anforderungen der Landesbauordnung an die Gebäudeklasse 5 anzuwenden. Diesen Anforderungen werde erst Recht nicht genügt. Stellungnahme der Brandschutzingeneure des KSC geht von unzutreffenden Voraussetzungen aus Die vom KSC vorgelegte brandschutztechnische Stellungnahme der Brandschutzingenieure D. und Partner sei als Nachweis für die Erfüllung der brandschutztechnischen Anforderungen nicht geeignet; denn diese Stellungnahme gehe von unzutreffenden Voraussetzungen aus. Auf Vertrauensschutz könne sich der KSC voraussichtlich nicht berufen. Trotz ihrer jahrelangen Praxis, das Doppelstockzelt als fliegenden Bau zu behandeln, habe die Stadt ihr Recht auf Einschreiten gegen die unzulässige Nutzung des Zeltes an seinem neuen Standort wohl nicht verwirkt. Das besondere öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung der Nutzungsuntersagung liege in der Verhinderung einer Gefährdung von Leib und Leben der Nutzer der Doppelstockzelthalle durch einen Brand.

Sonntag, 2. August 2015

Externer Brandschutzbeauftragter

Wir übernehmen für Sie die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten in Ihrem Unternehmen.

Aufgaben:
  • Aufstellen und Fortführen von Brandschutzordnungen sowie die Einhaltung rechtlicher Vorgaben ( z.B. Feuerwehrpläne, Regelungen bei Heißarbeiten)
  • Ausbildung von Mitarbeitern, wie z.B. Brandschutzhelfer, unterwiesene Personen
  • Betreuung von Brandschutzeinrichtungen
  • Überwachung der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
  • Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  • Teilnahme an bzw. Durchführung von Brandschutzbegehungen
  • Gestaltung von Arbeitsverfahren und Einsatz von Arbeitsstoffen
  • Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde, der Feuerwehr und den Feuerversicherern
  • Mitwirkung bei der Planung von Baumaßnahmen
  • Überwachung bei der Beseitigung brandschutztechnischer Mängel
  • Beratung bei der Genehmigung von Heißarbeiten
Vorteile eines externen Brandschutzbeauftragten:
  • Einsparung von hohen Fortbildungskosten
  • Es entsteht vor Ort keine Betriebsblindheit, da nicht jeden Tag der gleiche Mangel gesehen wird
  • Die Objektivität wird nicht beeinflusst
  • Es werden immer die aktuellen Vorschriften beachtet
  • Keine Kosten für Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Fachliteratur
  • Keine Raum- und Materialkosten
  • Kein Zeitaufwand für die Unterrichtsvorbereitung und Ausarbeitung von Unterlagen.
  • Effektive professionelle Abwicklung der Aufgaben
  • Lösungsorientierte Beratung durch aktive Brandschutzingenieure

Sie wünschen weitere Informationen?

Dann rufen Sie uns an: 0209 - 88339422  

ihr Uwe Lehmann